Pflanzenprofil

Schlüsselblume

Primula veris L.

Deutscher NameSchlüsselblume
Botanischer NamePrimula veris L.
FamiliePrimulaceae

Botanisches Profil

HMPC-Monographien zu Primelwurzel und Primelblüten beziehen sich auf Primula veris L. und/oder Primula elatior (L.) Hill.

Die Schlüsselblume ist eine traditionelle europäische Frühlings- und Arzneipflanze. In der Monographienliteratur stehen vor allem Wurzel- und Blütenkontexte der Primelarten im Mittelpunkt.

Primula veris L. gehört zur Familie der Primulaceae. Die Pflanze besitzt eine grundständige Blattrosette und gelbe, duftende Blüten. Botanisch ist die Unterscheidung von Primula elatior und verwandten Arten für Monographien relevant.

Phytochemie

Phytochemisch werden Primelwurzeln und -blüten mit Triterpensaponinen, Flavonoiden, Phenolglykosiden und weiteren sekundären Pflanzenstoffen verbunden. Die Saponinfraktion ist für den Wurzelkontext besonders bedeutsam.

Traditionelle Anwendungen

Die EMA/HMPC-Monographien zu Primula veris L. und Primula elatior (L.) Hill behandeln Wurzel- und Blütenkontexte im traditionellen Atemwegsbereich. Die Schlüsselblume gehört zu den klassischen europäischen Frühlingspflanzen.

Aktuelle Forschung

Moderne Forschung untersucht Saponine, Flavonoide, Phenolglykoside und pflanzenteilabhängige Inhaltsstoffprofile. Diese Angaben sind als wissenschaftliche Einordnung zu verstehen.

Quellen

  • European Union herbal monograph on Primula veris L. and Primula elatior (L.) Hill, radix
  • European Union herbal monograph on Primula veris L. and Primula elatior (L.) Hill, flos
  • Primulae radix / Primulae flos

Hinweis

Die in diesem Pflanzenprofil dargestellten Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen aus botanischen, phytochemischen, historischen und wissenschaftlichen Quellen zusammengestellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Fachinformation und ersten Orientierung.

Die Inhalte stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften, Wirkungen, Qualitäten oder Einsatzmöglichkeiten von Produkten oder Extrakten dar. Insbesondere begründen sie keine Garantie, Eignungszusage oder Aussage zur Verkehrsfähigkeit, Zulässigkeit oder Verwendbarkeit in konkreten Anwendungen oder Märkten.

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